AGB - Unsere Geschäftsbedingungen

Transparente und faire Vertragsbestimmungen für alle unsere Dienstleistungen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Zusammenarbeit für KFZ-Gutachter.

§ 1 Geltungsbereich

Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen GutachterXpert Fulda (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Sachverständigenleistungen im Bereich Kraftfahrzeuge.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Gültigkeit
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Januar 2024
Version: 2.1

§ 2 Vertragsschluss

Angebot und Annahme
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Auftragserteilung
Der Auftraggeber kann den Auftrag wie folgt erteilen:

  • Telefonisch: +49 157 53 669 433
  • Per E-Mail: info@gutachterxpert.de
  • Über das Kontaktformular der Website
  • Schriftlich per Post oder Fax

Bei Eilaufträgen (z.B. Unfallgutachten) kann der Vertrag auch mündlich geschlossen werden. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt unverzüglich.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Sachverständigenleistungen im Bereich Kraftfahrzeuge. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

  • Unfallgutachten: Schadensbegutachtung nach Verkehrsunfällen, Ermittlung der Reparaturkosten und merkantilen Wertminderung
  • Fahrzeugbewertung: Wertgutachten für Verkauf, Versicherung, Finanzierung oder Erbschaftsangelegenheiten
  • Kostenvoranschlag: Detaillierte Kostenschätzung für Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Schadenregulierung: 360° Service von der Begutachtung bis zur finalen Schadensabwicklung

Qualitätsstandards
Alle Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Sachverständigentätigkeit erbracht. Der Auftragnehmer ist öffentlich bestellt und vereidigt.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung, soweit diese zur Leistungserbringung erforderlich ist:

  • Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, etc.)
  • Gewährung des Zugangs zum Fahrzeug für die Begutachtung
  • Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Sachverhalt
  • Rechtzeitige Mitteilung von Änderungen relevanter Umstände

Kooperationspflicht
Bei der Terminvereinbarung zur Begutachtung ist der Auftraggeber zur Kooperation verpflichtet. Mehrfache Terminverschiebungen durch den Auftraggeber können zur Berechnung von Aufwandsentschädigungen führen.

Dokumentationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, schadenrelevante Dokumente (Unfallprotokolle, Kostenvoranschläge, Rechnungen) bereitzustellen und bei Bedarf bei Gerichtsterminen als Zeuge zur Verfügung zu stehen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Gebührenordnung oder dem individuell vereinbarten Honorar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei unverschuldeten Unfällen trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. In anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.

Zahlungsbedingungen

  • Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung
  • Skonto: 2% bei Zahlung innerhalb 7 Tagen
  • Verzug: 9% Zinsen p.a. über Basiszinssatz
  • Aufrechnung: Nur mit unbestrittenen Forderungen

Kostenübernahme bei Unfällen
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen werden die Gutachterkosten von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Der Auftraggeber hat das Recht auf freie Gutachterwahl.
Wichtig: Die Kostenübernahme erfolgt nur bei berechtigten Ansprüchen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Haftung

Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

Haftungsbeschränkungen
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000 Euro je Schadensfall.

Versicherungsschutz
Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem renommierten Versicherungsunternehmen. Nähere Informationen werden auf Anfrage mitgeteilt.

Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in zwei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch in fünf Jahren ab der schädigenden Handlung.

§ 7 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Fulda Gerichtsstand, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.

Streitbeilegung
Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Vertragsparteien zunächst um eine außergerichtliche Einigung. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.

Zuständige Schlichtungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de