Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um KFZ-Gutachten, Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung und Schadenregulierung in Frankfurt.
Häufig gestellte Fragen zum Unfallgutachten
Wann brauche ich nach einem Unfall ein Gutachten?
Ein Unfallgutachten ist empfehlenswert bei Schäden ab 750 Euro. Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten. Der KFZ-Sachverständige dokumentiert den Schaden professionell und berechnet Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Dies ist wichtig für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag reicht bei Bagatellschäden unter 750 Euro. Er enthält nur die Reparaturkosten. Ein vollständiges Unfallgutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und ist gerichtsfest. Bei größeren Schäden ist ein Gutachten vom KFZ-Sachverständigen zwingend erforderlich für die Schadenregulierung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Unfallgutachtens in Frankfurt?
Die Schadensaufnahme vor Ort dauert ca. 45-90 Minuten. Das fertige Unfallgutachten erhalten Sie innerhalb von 2-3 Werktagen per E-Mail und Post. Bei Eilfällen ist eine Express-Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden möglich. Wir bieten schnelle Terminvergabe in ganz Frankfurt und Umgebung.
Was wird alles im Unfallgutachten dokumentiert?
Das Unfallgutachten enthält: detaillierte Schadensaufnahme mit Fotos, Fahrzeugdaten, Reparaturkostenermittlung nach DAT/Schwacke, Wertminderungsberechnung, Nutzungsausfallentschädigung, Wiederbeschaffungswert, Restwertermittlung bei Totalschaden, technische Beschreibung aller Schäden und eine rechtssichere Bewertung für die Versicherung.
Kann ich den Gutachter selbst wählen oder muss ich den der Versicherung nehmen?
Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie freie Gutachterwahl! Sie müssen NICHT den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und erstellt ein objektives Gutachten. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur. Unfallfahrzeuge sind am Markt weniger wert. Diese Wertminderung wird im Unfallgutachten berechnet und kann bei der Versicherung geltend gemacht werden. Faktoren sind: Fahrzeugalter, Kilometerstand, Schadenshöhe und Vorschäden.
Was bedeutet Nutzungsausfall und wie wird er berechnet?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Nutzungsausfallklassen) und beträgt zwischen 23-175 Euro pro Tag. Ein Mietwagen ist nicht erforderlich. Der Sachverständige ermittelt die angemessene Ausfallzeit.
Wie verhält man sich richtig nach einem Verkehrsunfall?
1. Unfallstelle absichern, 2. Polizei rufen (besonders bei Personenschäden oder Unklarheiten), 3. Fotos machen, 4. Daten austauschen, 5. KEINE Schuldanerkennung unterschreiben, 6. Schnellstmöglich einen unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen, 7. Nichts am Fahrzeug reparieren lassen vor der Begutachtung, 8. Eigene Versicherung informieren.
Fragen zur Fahrzeugbewertung
Wann brauche ich eine Fahrzeugbewertung?
Eine professionelle Fahrzeugbewertung ist sinnvoll bei: Fahrzeugkauf (vor allem Gebrauchtwagen), Fahrzeugverkauf, Scheidung (Vermögensaufteilung), Erbschaft, Versicherung (besonders Oldtimer), Finanzamt (Privatentnahme), Leasingrückgabe, sowie bei Verdacht auf versteckte Mängel oder manipuliertem Kilometerstand.
Was kostet eine Fahrzeugbewertung in Frankfurt?
Die Kosten für ein Wertgutachten variieren je nach Fahrzeugtyp und Aufwand. Standard-PKW: ab 199 Euro, Oldtimer: ab 399 Euro, Wohnmobile: ab 449 Euro, Nutzfahrzeuge: auf Anfrage. Das Gutachten ist gerichtsfest und von allen Behörden anerkannt. Kostenlose Erstberatung per Telefon.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Verkehrswert?
Zeitwert: Aktueller Wert unter Berücksichtigung von Alter und Zustand. Wiederbeschaffungswert: Kosten für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs am aktuellen Markt. Verkehrswert: Realistischer Verkaufspreis am regionalen Markt. Der KFZ-Sachverständige ermittelt alle Werte marktgerecht nach aktuellen Preisdatenbanken.
Wie läuft eine Fahrzeugbewertung ab?
1. Terminvereinbarung (innerhalb 24h möglich), 2. Vor-Ort-Besichtigung (bei Ihnen oder unserer Prüfstelle), 3. Gründliche Zustandsbewertung innen und außen, 4. Probefahrt und technische Prüfung, 5. Fotodokumentation, 6. Marktrecherche vergleichbarer Fahrzeuge, 7. Gutachtenerstellung innerhalb 2-3 Werktagen, 8. Übergabe digital und per Post.
Ist eine Fahrzeugbewertung auch für Oldtimer möglich?
Ja, wir sind spezialisiert auf Oldtimer-Bewertungen. Das Gutachten ist erforderlich für H-Kennzeichen (Fahrzeuge ab 30 Jahren), Oldtimer-Versicherung, Kauf/Verkauf, sowie für Liebhaberwert-Ermittlung. Wir bewerten alle Klassiker nach aktuellen Marktpreisen unter Berücksichtigung von Originalität, Zustand und Seltenheit.
Wird das Wertgutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja, unsere Wertgutachten sind gerichtsfest und werden von allen Behörden anerkannt, inklusive Finanzamt. Sie dienen als offizieller Nachweis bei Privatentnahme, Schenkung, Erbschaft oder steuerlichen Fragen. Das Gutachten erfüllt alle rechtlichen Anforderungen und ist rechtssicher dokumentiert.
Fragen zu Kosten und Zahlung
Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ALLE Kosten: Gutachten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Was kostet ein Unfallgutachten in Frankfurt?
Die Gutachtenkosten richten sich nach dem Schadensumfang und werden nach der BVSK-Honorarordnung berechnet. Beispiel: Bei 2.000€ Schaden ca. 550-750€. Bei 5.000€ Schaden ca. 750-950€. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Die genauen Kosten nennen wir Ihnen transparent vor Beauftragung.
Muss ich das Gutachten in Vorkasse bezahlen?
Nein, bei unverschuldeten Unfällen nicht. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab - Sie zahlen nichts. Bei selbst verschuldeten Unfällen oder Fahrzeugbewertungen erfolgt die Zahlung nach Gutachtenerstellung. Bei Teilschuld: Die Kosten werden anteilig aufgeteilt. Wir klären die Kostenübernahme vorab.
Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?
Wir akzeptieren: Banküberweisung, EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard), PayPal sowie Barzahlung. Bei unverschuldeten Unfällen erfolgt die Abrechnung direkt mit der Versicherung. Rechnungen erhalten Sie per E-Mail und Post. Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungserhalt.
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten nicht bezahlen will?
Bei Zahlungsverweigerung schalten wir unseren Kooperationsanwalt ein (Fachanwalt für Verkehrsrecht). Dieser setzt Ihre Ansprüche durch - auch vor Gericht. Die Anwaltskosten trägt ebenfalls die Versicherung. In über 95% aller Fälle reguliert die Versicherung nach Anwaltseinschaltung schnell und vollständig.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein, bei uns gibt es KEINE versteckten Kosten. Alle Kosten werden vorab transparent kommuniziert. Im Unfallgutachten enthalten sind: Schadensaufnahme vor Ort, Fotodokumentation, Gutachtenerstellung, digitale und postalische Zustellung, Nachfragen und Telefon-Support. Zusatzkosten entstehen nur nach Absprache.
Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
Ja, die telefonische Erstberatung ist 100% kostenlos und unverbindlich. Wir beraten Sie zu: Schadenumfang, Gutachten ja/nein, Kostenübernahme, weiteres Vorgehen, Ihre Ansprüche und beantworten alle Fragen. Erst nach Ihrer Beauftragung entstehen Kosten - die in den meisten Fällen die Versicherung trägt.
Fragen zur Schadenregulierung
Wie lange dauert die Schadenregulierung mit der Versicherung?
In der Regel 2-4 Wochen nach Gutachtenerstellung. Die Versicherung hat nach Gutachteneingang eine angemessene Bearbeitungszeit. Bei Verzögerungen mahnen wir nach und setzen Fristen. Mit Anwaltsunterstützung beschleunigt sich oft der Prozess. Bei Totalschaden kann es etwas länger dauern. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Was mache ich, wenn die Versicherung zu wenig zahlen will?
Bei zu niedrigen Angeboten verhandeln wir für Sie nach. Oft erstellt die Versicherung eigene Gutachten mit niedrigeren Werten. Unser gerichtsfestes Gutachten hat aber Bestand. Bei Bedarf schalten wir unseren Kooperationsanwalt ein. Wichtig: NICHT vorschnell Vergleiche unterschreiben. Lassen Sie uns erst prüfen.
Muss ich direkt mit der Versicherung verhandeln?
Nein, wir übernehmen die komplette Kommunikation mit der Versicherung. Sie haben keinen Stress und Zeitaufwand. Wir stellen alle Forderungen (Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachtenkosten), verhandeln die Höhe, überwachen Fristen und setzen Ihre Ansprüche durch. Sie müssen nur noch die Auszahlung entgegennehmen.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei fiktiver Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren und erhalten die Reparaturkosten ausgezahlt (abzgl. MwSt.). Sie können das Geld frei verwenden. Wertminderung entfällt dann meist. Vorteil: Schnelles Geld. Nachteil: Fahrzeug bleibt beschädigt. Alternative: Reparatur inkl. Mehrwertsteuer auf Rechnung und voller Wertminderungsanspruch.
Kann ich die Werkstatt frei wählen?
Ja, Sie haben freie Werkstattwahl! Die Versicherung darf keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Sie können zu jeder Fachwerkstatt oder Vertragswerkstatt gehen. Auch Originalteile statt Nachbauten sind möglich. Die Versicherung muss marktübliche Stundenverrechnungssätze zahlen. Wir empfehlen qualifizierte Partnerwerkstätten.
Was ist ein Totalschaden und wie wird abgerechnet?
Totalschaden liegt vor, wenn Reparaturkosten + Wertminderung höher als Wiederbeschaffungswert sind. Die Versicherung zahlt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Sie können das Fahrzeug behalten oder verkaufen. Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert nach aktuellen Marktpreisen und den maximalen Restwert. Alternative: 130%-Regelung prüfen.
Allgemeine Fragen
Was ist ein KFZ-Sachverständiger und welche Qualifikationen braucht er?
Ein KFZ-Sachverständiger ist ein unabhängiger Experte für Fahrzeugbewertungen. Erforderlich sind: technische Ausbildung (Kfz-Meister, Ingenieur), spezielle Sachverständigenausbildung, TÜV-Zertifizierung, regelmäßige Fortbildungen und mehrjährige Praxis. Wir sind TÜV-zertifiziert, öffentlich bestellt und vereidigt sowie Mitglied im BVSK (Bundesverband der Sachverständigen).
Wie schnell kann ich einen Termin in Frankfurt bekommen?
Normalerweise innerhalb von 24 Stunden. Bei Notfällen auch am selben Tag. Wir arbeiten flexibel - auch abends und am Wochenende nach Vereinbarung. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder online. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, ins Büro, zur Werkstatt oder zum Abstellplatz in ganz Frankfurt und Umgebung (50 km Radius).
Kommen Sie auch zu mir nach Hause?
Ja, wir bieten Mobile Begutachtung an. Der Sachverständige kommt zu Ihrem Wunschort: Zuhause, Arbeitsplatz, Werkstatt, Krankenhaus, Abschleppdienst oder Parkplatz. Das spart Ihnen Zeit und Aufwand. Einzugsgebiet: Frankfurt am Main und 50 km Umkreis (Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Bad Homburg, Mainz). Keine zusätzlichen Anfahrtskosten.
In welchen Sprachen bieten Sie Beratung an?
Wir beraten auf Deutsch und Englisch. Für andere Sprachen arbeiten wir mit Dolmetschern zusammen (Türkisch, Polnisch, Russisch, Arabisch). Das Gutachten wird auf Deutsch erstellt (rechtlich erforderlich). Auf Wunsch erstellen wir zusätzlich englische Übersetzungen für internationale Versicherungen oder Käufer.
Was muss ich zum Gutachten-Termin mitbringen?
Bitte mitbringen: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief falls vorhanden, Unfallbericht/Polizeiprotokoll, Fotos vom Unfallort, gegnerische Versicherungsdaten, vorherige Gutachten/Reparaturrechnungen, Kaufvertrag und Serviceheft. Nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich für vollständige Dokumentation.
Kann ich das Gutachten auch digital erhalten?
Ja, Sie erhalten das Gutachten automatisch per E-Mail als PDF (sofort nach Fertigstellung) UND zusätzlich per Post im Original. Das digitale Gutachten können Sie sofort an Versicherung, Anwalt oder Werkstatt weiterleiten. Beide Versionen sind rechtsgültig. Bei Bedarf stellen wir weitere Ausfertigungen aus.
Arbeiten Sie auch am Wochenende?
Ja, nach Vereinbarung bieten wir auch Samstag-Termine an. Bei Notfällen sind wir auch sonntags erreichbar (24/7 Notfall-Hotline). Reguläre Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 9-14 Uhr. Die Gutachtenerstellung erfolgt auch am Wochenende, so dass Sie Ihr Gutachten schnellstmöglich erhalten.
Rechtliche Fragen
Ist das Gutachten vor Gericht verwendbar?
Ja, unsere Gutachten sind gerichtsfest und erfüllen alle rechtlichen Anforderungen. Sie werden von Gerichten, Versicherungen und Behörden bundesweit anerkannt. Das Gutachten enthält alle erforderlichen technischen Details, nachvollziehbare Berechnungen nach anerkannten Methoden (DAT, Schwacke, Audatex) und ist rechtssicher dokumentiert mit Fotos und Unterschrift.
Was bedeutet öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die öffentliche Bestellung erfolgt durch die IHK nach strenger Prüfung von Qualifikation, Erfahrung und Zuverlässigkeit. Der Sachverständige wird auf Unparteilichkeit und Wahrheit vereidigt. Seine Gutachten haben besonderes Gewicht vor Gericht. Er haftet persönlich für seine Aussagen. Es ist die höchste Qualifikationsstufe für Sachverständige in Deutschland.
Brauche ich einen Anwalt zusätzlich zum Gutachter?
Nicht immer. Bei klarer Beweislage reicht oft das Gutachten. Ein Anwalt ist sinnvoll bei: unklarer Schuldfrage, Teilschuld, Personenschäden, Zahlungsverweigerung der Versicherung oder juristischen Streitigkeiten. Wir arbeiten mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zusammen und empfehlen bei Bedarf Rechtsschutz. Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung.
Was passiert bei Teilschuld am Unfall?
Bei Teilschuld (z.B. 30/70) werden alle Ansprüche anteilig gekürzt. Beispiel: 30% Schuld = Sie erhalten 70% der Kosten. Auch Gutachtenkosten werden anteilig aufgeteilt. Wichtig: Die Schuldquote sollte ein Anwalt verhandeln, da Versicherungen oft zu hohe Schuld zuweisen. Wir arbeiten mit Fachanwälten zusammen zur optimalen Schuldquotenverhandlung.
Wie lange kann ich nach einem Unfall noch Ansprüche geltend machen?
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Unfall passierte. Beispiel: Unfall 2024 = Verjährung 31.12.2027. Wichtig: Ansprüche sollten zeitnah (innerhalb Wochen) geltend gemacht werden, sonst können Versicherungen Einwände erheben. Je schneller die Schadensmeldung und Gutachtenerstellung, desto besser für Ihre Ansprüche.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
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