KFZ Unfall Gutachten in Frankfurt
Professionelle Schadensdokumentation nach Verkehrsunfall in Frankfurt am Main. Unabhängiger KFZ Sachverständiger für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Professionelle Schadensdokumentation nach Verkehrsunfall in Frankfurt am Main. Unabhängiger KFZ Sachverständiger für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Nach einem Verkehrsunfall in Frankfurt benötigen Sie ein professionelles Unfallgutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Als unabhängige KFZ Sachverständige dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert und erstellen ein gerichtsfestes Gutachten.
Unser Unfallgutachten umfasst die komplette Schadensaufnahme, Fotodokumentation, Reparaturkostenermittlung sowie die Berechnung von Wertminderung und Nutzungsausfall. Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen in Frankfurt vor Ort.
Nach einem Unfall in Frankfurt kontaktieren Sie uns sofort telefonisch oder per Kontaktformular.
Wir vereinbaren innerhalb von 24 Stunden einen Termin zur Schadensaufnahme vor Ort in Frankfurt.
Unser KFZ Sachverständiger kommt zu Ihnen und dokumentiert den Unfallschaden detailliert mit Fotos.
Wir erstellen das Unfallgutachten innerhalb von 2-3 Werktagen und senden es Ihnen digital und per Post.
Mit unserem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen.
Neutrale Begutachtung ohne Bindung an Versicherungen - nur Ihr Interesse zählt
Termin in Frankfurt innerhalb 24h, Gutachten in 2-3 Werktagen fertig
Langjährige Erfahrung als KFZ Sachverständige mit höchsten Qualitätsstandards
Rechtssichere Gutachten, die vor Gericht Bestand haben
Kurze Wege in ganz Frankfurt und Umgebung
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl.
Wir bieten Termine innerhalb von 24 Stunden in ganz Frankfurt und Umgebung. Bei Notfällen auch am Wochenende und an Feiertagen.
Die Kosten variieren je nach Schadensumfang. Bei unverschuldetem Unfall entstehen Ihnen keine Kosten, da die gegnerische Versicherung zahlt.
Nach der Schadensaufnahme erhalten Sie Ihr Unfallgutachten innerhalb von 2-3 Werktagen digital per E-Mail und zusätzlich per Post.
Bei Bagatellschäden unter 750 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden empfehlen wir ein vollständiges Unfallgutachten für die Schadenregulierung.
Ein vollständiges Unfallgutachten ist mehr als eine Schadenschätzung. Es ist ein Beweismittel, das alle für die Regulierung wichtigen Punkte enthält und von der gegnerischen Versicherung nachvollzogen werden kann.
Bei unverschuldeten Unfällen mit einem Schaden ab etwa 750 Euro ist ein Gutachten in der Regel angemessen. Eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist, ob der Schaden mehr als eine Bagatelle ist. Besonders empfehlenswert ist ein Gutachten bei:
Auf Grundlage des Gutachtens können Sie wählen: Sie lassen das Fahrzeug reparieren und rechnen die tatsächlichen Kosten ab, oder Sie rechnen fiktiv auf Gutachtenbasis ab und erhalten den im Gutachten ermittelten Betrag, ohne zu reparieren. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Umsatzsteuer nur erstattet, soweit sie tatsächlich anfällt. Wertminderung und Nutzungsausfall können Sie in beiden Fällen geltend machen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie dazu, bevor Sie sich entscheiden.
Ja. Sobald der Schaden vom Sachverständigen dokumentiert ist, dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder weiterfahren, sofern es verkehrssicher ist.
Die Reparaturkosten sind der Aufwand, das Fahrzeug instand zu setzen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, liegt in der Regel ein Totalschaden vor.
Die Versicherung prüft das Gutachten und kürzt es manchmal. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung, auf Wunsch gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.
In der Regel verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren, beginnend zum Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Sie sollten die Ansprüche aber zeitnah stellen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine schnelle Terminvereinbarung. Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort in Frankfurt!