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KFZ Unfall Gutachten in Frankfurt

Professionelle Schadensdokumentation nach Verkehrsunfall in Frankfurt am Main. Unabhängiger KFZ Sachverständiger für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Unfallgutachten Frankfurt - KFZ Sachverständiger bei der Schadensaufnahme
KFZ Gutachter Frankfurt

Unfallgutachten nach Verkehrsunfall in Frankfurt

Nach einem Verkehrsunfall in Frankfurt benötigen Sie ein professionelles Unfallgutachten, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Als unabhängige KFZ Sachverständige dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert und erstellen ein gerichtsfestes Gutachten.

Unser Unfallgutachten umfasst die komplette Schadensaufnahme, Fotodokumentation, Reparaturkostenermittlung sowie die Berechnung von Wertminderung und Nutzungsausfall. Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen in Frankfurt vor Ort.

Leistungen beim Unfallgutachten:

  • Schadensaufnahme vor Ort in Frankfurt
  • Detaillierte Fotodokumentation
  • Reparaturkostenermittlung nach DAT/Schwacke
  • Wertminderungsberechnung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Gerichtsfestes Gutachten
  • Restwert Ermittlung
  • Wiederbeschaffungswert Ermittlung
  • Mietwagen Preisermittlung
  • Anwaltliche Beratung
  • Komplette Schadensregulierung
Unser Ablauf

So läuft ein Unfallgutachten in Frankfurt ab

1

Unfall passiert

Nach einem Unfall in Frankfurt kontaktieren Sie uns sofort telefonisch oder per Kontaktformular.

2

Schnelle Terminvereinbarung

Wir vereinbaren innerhalb von 24 Stunden einen Termin zur Schadensaufnahme vor Ort in Frankfurt.

3

Begutachtung vor Ort

Unser KFZ Sachverständiger kommt zu Ihnen und dokumentiert den Unfallschaden detailliert mit Fotos.

4

Gutachten-Erstellung

Wir erstellen das Unfallgutachten innerhalb von 2-3 Werktagen und senden es Ihnen digital und per Post.

5

Schadenregulierung

Mit unserem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durchsetzen.

Warum Unfallgutachten von GutachterXpert Frankfurt?

Unabhängig

Neutrale Begutachtung ohne Bindung an Versicherungen - nur Ihr Interesse zählt

Schnell

Termin in Frankfurt innerhalb 24h, Gutachten in 2-3 Werktagen fertig

Erfahren & Qualifiziert

Langjährige Erfahrung als KFZ Sachverständige mit höchsten Qualitätsstandards

Gerichtsfest

Rechtssichere Gutachten, die vor Gericht Bestand haben

Lokal

Kurze Wege in ganz Frankfurt und Umgebung

Kostenfrei für Sie

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung

Häufige Fragen

Fragen zum Unfallgutachten in Frankfurt

Wer zahlt das Unfallgutachten in Frankfurt?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl.

Wie schnell kann ein Gutachter nach einem Unfall in Frankfurt kommen?

Wir bieten Termine innerhalb von 24 Stunden in ganz Frankfurt und Umgebung. Bei Notfällen auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was kostet ein Unfallgutachten in Frankfurt?

Die Kosten variieren je nach Schadensumfang. Bei unverschuldetem Unfall entstehen Ihnen keine Kosten, da die gegnerische Versicherung zahlt.

Wie lange dauert die Erstellung eines Unfallgutachtens?

Nach der Schadensaufnahme erhalten Sie Ihr Unfallgutachten innerhalb von 2-3 Werktagen digital per E-Mail und zusätzlich per Post.

Brauche ich ein Gutachten bei jedem Unfall?

Bei Bagatellschäden unter 750 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden empfehlen wir ein vollständiges Unfallgutachten für die Schadenregulierung.

Alles zum Unfallgutachten: Inhalt, Nutzen und Abrechnung

Was steht in einem Unfallgutachten?

Ein vollständiges Unfallgutachten ist mehr als eine Schadenschätzung. Es ist ein Beweismittel, das alle für die Regulierung wichtigen Punkte enthält und von der gegnerischen Versicherung nachvollzogen werden kann.

  • Fahrzeug- und Unfalldaten sowie eine genaue Beschreibung des Schadens
  • Fotodokumentation aller beschädigten Teile, auch von Vorschäden und dem Gesamtzustand
  • Reparaturweg mit Ersatzteilen, Arbeitszeiten und Lackierkosten
  • Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls ein Totalschaden vorliegt
  • Merkantile Wertminderung bei reparierten Fahrzeugen

Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?

Bei unverschuldeten Unfällen mit einem Schaden ab etwa 750 Euro ist ein Gutachten in der Regel angemessen. Eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist, ob der Schaden mehr als eine Bagatelle ist. Besonders empfehlenswert ist ein Gutachten bei:

  • sichtbaren Schäden an Karosserie, Lack oder Fahrwerk
  • Verdacht auf verdeckte Schäden, etwa an Rahmen, Achsen oder Sensorik
  • jungen oder hochwertigen Fahrzeugen, bei denen die Wertminderung ins Gewicht fällt
  • Streit über Schuld oder Schadenhöhe mit der gegnerischen Versicherung
  • einem möglichen Totalschaden

Abrechnung nach Gutachten: Reparatur oder fiktive Abrechnung

Auf Grundlage des Gutachtens können Sie wählen: Sie lassen das Fahrzeug reparieren und rechnen die tatsächlichen Kosten ab, oder Sie rechnen fiktiv auf Gutachtenbasis ab und erhalten den im Gutachten ermittelten Betrag, ohne zu reparieren. Bei der fiktiven Abrechnung wird die Umsatzsteuer nur erstattet, soweit sie tatsächlich anfällt. Wertminderung und Nutzungsausfall können Sie in beiden Fällen geltend machen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie dazu, bevor Sie sich entscheiden.

Weitere Fragen zu Unfallgutachten in Frankfurt

Kann ich das Fahrzeug nach der Begutachtung sofort reparieren lassen?

Ja. Sobald der Schaden vom Sachverständigen dokumentiert ist, dürfen Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder weiterfahren, sofern es verkehrssicher ist.

Was ist der Unterschied zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert?

Die Reparaturkosten sind der Aufwand, das Fahrzeug instand zu setzen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, liegt in der Regel ein Totalschaden vor.

Darf die Versicherung das Gutachten kürzen?

Die Versicherung prüft das Gutachten und kürzt es manchmal. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung, auf Wunsch gemeinsam mit einem Rechtsanwalt.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche nach dem Unfall geltend zu machen?

In der Regel verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren, beginnend zum Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Sie sollten die Ansprüche aber zeitnah stellen.

Unfallgutachten in Frankfurt benötigt?

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine schnelle Terminvereinbarung. Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort in Frankfurt!