Freie Gutachterwahl: Sie bestimmen, wer Ihr Fahrzeug begutachtet

Direkt nach einem Unfall meldet sich oft die gegnerische Versicherung und empfiehlt einen „Partnergutachter“. Sie sind daran nicht gebunden. Wer unverschuldet geschädigt wurde, darf den Sachverständigen frei wählen. Wir erklären, warum das wichtig ist und wie Sie sich verhalten.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 · GutachterXpert Frankfurt, unabhängige KFZ-Sachverständige

Das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen

Als Geschädigter bestimmen Sie, wie Sie den Schaden feststellen lassen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass Sie einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen dürfen. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen weder einen Gutachter vorschreiben noch Ihr Gutachten pauschal ablehnen, nur weil sie es nicht selbst beauftragt hat.

Warum ein unabhängiger Gutachter wichtig ist

Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Interesse seines Auftraggebers, der den Schaden möglichst niedrig regulieren möchte. Ihr eigener Sachverständiger ist dagegen ausschließlich Ihnen verpflichtet. Er dokumentiert den Schaden vollständig, erkennt verdeckte Schäden und setzt Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall realistisch an.

Das kann sich spürbar auf die Höhe der Entschädigung auswirken. Gerade bei Schäden an Fahrwerk, Rahmen, Sensorik und Fahrerassistenzsystemen sind die Folgekosten schwer einzuschätzen und werden ohne gründliche Untersuchung leicht unterschätzt.

So verhalten Sie sich, wenn die Versicherung einen Gutachter vorschlägt

  • Höflich ablehnen und mitteilen, dass Sie einen eigenen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen, und keine Schuld eingestehen.
  • Das Fahrzeug nicht vorschnell reparieren oder verschrotten lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist.
  • Dem Gutachter alle Unterlagen geben: Fahrzeugschein, Unfallbericht, Fotos von der Unfallstelle und Angaben zur gegnerischen Versicherung.

Und bei Kasko, Leasing oder Firmenwagen?

Wenn Sie über Ihre Vollkaskoversicherung regulieren, kann der Versicherer in den Bedingungen eigene Gutachter vorsehen. Bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtgegner bleibt es aber bei Ihrer freien Wahl. Bei Leasing- und Firmenfahrzeugen sollten Sie vorab mit dem Leasinggeber oder dem Fuhrparkmanagement klären, ob es Vorgaben gibt. Wir beraten Sie gerne zum sinnvollen Vorgehen.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Frankfurt dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

+49 157 53 669 433 Schaden online melden

Häufige Fragen

Darf die Versicherung meinen Gutachter ablehnen?

Bei einem unverschuldeten Unfall darf die gegnerische Versicherung Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Sie kann das Gutachten inhaltlich prüfen, es aber nicht allein deshalb zurückweisen, weil Sie den Sachverständigen selbst gewählt haben.

Muss ich der Werkstatt der Versicherung vertrauen?

Nein. Auch bei der Wahl der Werkstatt sind Sie frei. Sie sollten die Reparatur aber erst nach Dokumentation des Schadens beauftragen.

Wie finde ich einen unabhängigen Gutachter in Frankfurt?

Achten Sie auf unabhängige Sachverständige, die keinem Versicherer oder keiner Werkstattkette verbunden sind. Wir von GutachterXpert arbeiten ausschließlich im Interesse der Geschädigten.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.