Wann liegt ein Totalschaden vor?
Man unterscheidet zwei Arten: Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand instand gesetzt werden kann. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem repariert werden.
Was bedeuten Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Beide Werte ermittelt der Sachverständige im Gutachten. Versicherungen legen häufig höhere Restwerte aus Online-Restwertbörsen an, die für Sie praktisch nicht erreichbar sind. Ein unabhängiges Gutachten mit realistischem regionalem Restwert verhindert unberechtigte Abzüge.
- Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie am regionalen Markt für ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug zahlen müssten.
- Der Restwert ist der Betrag, den Sie für das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch erzielen können.
- Ihr Schadenersatz entspricht grundsätzlich dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen.
Die 130-Prozent-Regel
Wenn Sie Ihr Fahrzeug unbedingt behalten möchten, können Sie unter strengen Voraussetzungen auch dann reparieren lassen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert bis zu 30 Prozent überschreiten. Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach dem Gutachten erfolgen, und Sie müssen das Fahrzeug anschließend in der Regel mindestens sechs Monate weiternutzen. Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten, denn Fehler bei der Reparatur können den Anspruch gefährden.
Weitere Positionen bei einem Totalschaden
- Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Zeit, die Sie für die Ersatzbeschaffung brauchen
- An- und Abmeldekosten und Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs
- Gutachterkosten und Auslagenpauschale
- Umsatzsteuer nur, soweit sie tatsächlich anfällt, also beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Frankfurt dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
+49 157 53 669 433 Schaden online meldenHäufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Totalschaden?
Grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Bei Kauf eines Ersatzfahrzeugs mit Umsatzsteuer kann diese zusätzlich ersetzt werden. Die Höhe der Werte ermittelt der Gutachter anhand des regionalen Marktes.
Darf ich das Wrack selbst verkaufen?
Ja. Sie dürfen das Fahrzeug verkaufen oder behalten. Ein von der Versicherung genanntes Restwertangebot müssen Sie nur annehmen, wenn es seriös, sofort verfügbar und für Sie zumutbar ist. Wir prüfen das für Sie.
Lohnt sich die Reparatur bei knapp über dem Wiederbeschaffungswert?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bis 130 Prozent kann eine Reparatur zulässig sein, wenn sie vollständig und fachgerecht erfolgt. Wir beraten Sie dazu vor der Entscheidung.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.