Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlen Sie den Gutachter in aller Regel nicht selbst. Die Kosten gehören zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzen muss. Hier lesen Sie, wann das gilt, was bei Mithaftung passiert und worauf Sie bei der Abrechnung achten sollten.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 · GutachterXpert Frankfurt, unabhängige KFZ-Sachverständige

Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Versicherung zahlt

Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt und trifft Sie keine Schuld, haben Sie nach § 249 BGB Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Dazu gehören neben den Reparaturkosten auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten, mit dem Sie den Schaden belegen. Den Anspruch können Sie direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen (§ 115 VVG).

Sie müssen den Gutachter also nicht vorstrecken und im Normalfall auch nicht aus eigener Tasche bezahlen. Üblich ist, dass der Gutachter seine Forderung an Sie abgerechnet an die gegnerische Versicherung schickt oder Sie ihm Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten abtreten. Wie genau das bei uns läuft, besprechen wir vor der Beauftragung mit Ihnen.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten?

Ein Gutachten ist dann angemessen, wenn der Schaden nicht ganz geringfügig ist. In der Praxis wird häufig eine Grenze von rund 750 Euro genannt. Eine feste gesetzliche Bagatellgrenze gibt es aber nicht, die Gerichte beurteilen das im Einzelfall. Bei sichtbaren Schäden an Karosserie, Lack oder Fahrwerk, bei möglichen verdeckten Schäden und bei neueren Fahrzeugen sollten Sie im Zweifel ein Gutachten erstellen lassen, denn nur so lassen sich Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert sauber belegen.

Und wenn ich eine Mitschuld habe?

Bei einer Mithaftung wird der Schaden aufgeteilt. Dann trägt die gegnerische Versicherung auch die Gutachterkosten nur anteilig, entsprechend der Haftungsquote. Beispiel: Haften Sie zu 30 Prozent mit, erstattet die gegnerische Versicherung 70 Prozent der Reparaturkosten und 70 Prozent der Gutachterkosten. Ob und wie viel Ihre Vollkaskoversicherung zusätzlich übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Gerade bei Streit über die Schuldfrage lohnt sich ein unabhängiges Gutachten: Es sichert den Zustand Ihres Fahrzeugs und den Schadenumfang und ist die Grundlage für die weitere Regulierung.

Eigenverschulden oder Parkschaden ohne Gegner

Haben Sie den Unfall allein verursacht, gibt es keinen gegnerischen Versicherer, der zahlt. Ein Gutachten müssten Sie dann in der Regel selbst bezahlen, es sei denn, Ihre Kaskoversicherung beauftragt oder übernimmt es. Bei kleineren Schäden reicht dann häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Wir nennen Ihnen vorab transparent, was eine Begutachtung kostet, bevor Sie sich entscheiden.

Worauf Sie bei der Abrechnung achten sollten

  • Die gegnerische Versicherung kürzt das Gutachterhonorar manchmal pauschal. Sie müssen sich darauf nicht einlassen, wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung.
  • Beauftragen Sie den Gutachter selbst. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu nehmen (siehe unseren Ratgeber zur freien Gutachterwahl).
  • Lassen Sie sich vor der Beauftragung schriftlich bestätigen, wie das Honorar berechnet wird und wer es der Versicherung in Rechnung stellt.
  • Bewahren Sie Gutachten, Rechnung und den gesamten Schriftverkehr auf. Ansprüche aus einem Unfall verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.
Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Frankfurt dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

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Häufige Fragen

Was kostet ein KFZ-Gutachten in Frankfurt?

Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe, üblich ist eine Berechnung in Anlehnung an die BVSK-Honorarbefragung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung diese Kosten. Den genauen Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen vorab.

Muss ich den Gutachter vorab bezahlen?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht. Der Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten richtet sich gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Abrechnung klären wir mit Ihnen vor dem Termin.

Zahlt die Versicherung auch, wenn der Schaden klein ist?

Bei Bagatellschäden kann die Versicherung ein Gutachten als nicht erforderlich ansehen. Als grobe Orientierung gilt eine Schadenhöhe von etwa 750 Euro, eine feste Grenze gibt es nicht. Im Zweifel beraten wir Sie, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.