Nutzungsausfall und Mietwagen nach einem Unfall

Solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht oder ersetzt werden muss, können Sie entweder einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Beides zahlt bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung. So gehen Sie vor.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026 · GutachterXpert Frankfurt, unabhängige KFZ-Sachverständige

Mietwagen oder Nutzungsausfall: Das ist der Unterschied

  • Mietwagen: Sie mieten ein vergleichbares Fahrzeug, die Versicherung erstattet die angemessenen Mietkosten. Sie müssen einen wirtschaftlichen Tarif wählen, die Versicherung darf überhöhte Preise kürzen.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten auf einen Mietwagen und erhalten für jeden Tag ohne Fahrzeug einen pauschalen Betrag, abhängig vom Fahrzeugtyp.

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Höhe richtet sich nach Tabellen, die auf Fahrzeugklasse und Alter abgestimmt sind, etwa der Tabelle von Sanden, Danner und Küppersbusch. Je nach Fahrzeug liegen die Tagessätze von rund 25 Euro für kleine, ältere Fahrzeuge bis zu über 100 Euro pro Tag bei hochwertigen Fahrzeugen. Den für Sie passenden Betrag nennt das Gutachten.

Wie lange wird gezahlt?

Bei einer Reparatur gilt die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, plus ggf. Zeit für die Begutachtung und eventuelle Lieferengpässe bei Ersatzteilen. Bei einem Totalschaden gilt die Zeit, die Sie realistisch für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs benötigen. Verzögert sich die Reparatur nicht aus Ihrem Verschulden, zahlt die Versicherung weiter.

Worauf Sie achten sollten

  • Die Schadenminderungspflicht gilt: Sie sollten die Reparatur zügig beauftragen und keine unnötigen Verzögerungen verursachen.
  • Vor der Anmietung die Versicherung oder uns fragen, welcher Tarif angemessen ist.
  • Nutzungsausfall gibt es nur, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich genutzt hätten. Bei Mithaftung wird er entsprechend gekürzt.
  • Das Gutachten enthält die Reparaturdauer, mit der Sie beides belegen können.
Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Als unabhängige KFZ-Sachverständige in Frankfurt dokumentieren wir Ihren Schaden und unterstützen Sie bei der Regulierung. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

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Häufige Fragen

Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall gleichzeitig verlangen?

Nein. Sie müssen sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, für denselben Zeitraum gibt es nur eine Entschädigung.

Gibt es Nutzungsausfall auch für Firmenwagen?

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen gelten andere Regeln, meist wird der tatsächliche Ausfall oder Mietwagenkosten ersetzt. Das klären wir im Einzelfall.

Wie bekomme ich schnell ein Ersatzfahrzeug?

Sprechen Sie uns direkt nach der Begutachtung an. Das Gutachten liefert die Grundlage für die Anmietung, und wir unterstützen Sie bei der Abstimmung mit der Versicherung.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.